Bestimmte Rückbuchungen ermöglichen (Autovermieter)

Moin,

ich habe in der Vergangenheit sehr schlechte Erfahrungen mit AVIS und anderen Autovermietern gemacht, da diese rechtswidrige Bearbeitungsgebühren erheben. Meine alte Bank konnte diese Abbuchungen einfach zurückbuchen und damit war die Angelegenheit dann erledigt (auch von Seiten der Autovermieter). Jetzt hatte ich einen solchen Fall zum ersten Mal mit einer über Tomorrow bezahlten Miete. Leider war es dem Tomorrow Team nicht möglich die Abbuchung rückgängig zu machen, da die erhobene Gebühr in den AGB von AVIS festgeschrieben ist. Dass der Abschnitt zu diesen Bearbeitungsgebühren in den ABG aber gegen § 307 Absatz 1 Nummer 2 BGB verstößt (den Link zu der Quelle kann ich hier offenbar nicht einfügen. Kommt bei Interesse gerne auf anderem Weg) spielt bei Tomorrow leider bisher keine Rolle.
Natürlich ist mir klar, dass sowohl ich, als auch der Autor der (leider nicht verlinkten) Quelle falsch liegen könnten, aber dann wäre ich nicht schon mehrfach mit der Rückbuchung durchgekommen. AVIS und co. hätten das Geld einfach aus mir rausklagen können :wink:

Daher würde ich gerne anregen, dieses Kriterium bei der Prüfung von Rückbuchungen mit einzubeziehen. Bei anderen Banken ist es offenbar möglich, die Kunden vor unrechtmäßigen Abbuchungen durch Autovermieter zu schützen. Das würde ich mir auch bei Tomorrow wünschen. Ich hoffe sehr, dass ihr einen Weg findet, eure Kunden vor diesen Geschäftspraktiken zu schützen!

Beste Grüße und alles Gute,
Andy

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Hey @ATP. Willkommen im Forum und vielen Dank für deinen Beitrag. Als neues Mitglied hast du leider die passende Vertrauensstufe für Verlinkungen noch nicht. Aber keine Sorge, bald dürfte es dann soweit sein.

Erst mal eine Rückfrage zu deinem Beitrag: Handelt es sich bei der Abbuchung tatsächlich um eine vollständig verbuchte Belastung auf deinem Konto oder „nur“ um eine Reservierung? Der Unterschied ist klein, aber fein.

Bei Reservierungen ist es uns rechtlich gar nicht möglich, diese zu entfernen. Das dürfen nur die Händlerinnen. Gleichermaßen haben alle Reservierungen ein Ablaufdatum (1 Monat in der Zukunft liegend). Wird der reservierte Betrag nicht eingelöst, also verbucht, erlischt die Reservierung und du bekommst den Betrag wieder deinem Guthaben gutgeschrieben. In der Regel erfolgt das aber bereits nach ein paar Tagen.

Bei verbuchten Transaktionen hast du die Möglichkeit, ein sogennantes Chargeback Verfahren einzuleiten, um wieder an dein Geld zu kommen. Hier wird dann rechtlich geprüft, ob ein Anspruch deinerseits besteht.
Sidenote: Ich kann mir schwer vorstellen, dass andere Banken sich trauen, ganz gleich in welchem Fall, eine rechtliche Entscheidung zur Nichtigkeit der AGB von Händlerinnen zu treffen. Das obliegt der Judikative und keinem Unternehmen. Möglicherweise gibt es eine andere Grundlage oder Situationen auf Basis deren die „alte Bank“ Rückerstattungen für bestimmte Gebühren gestatten kann. Da habe ich keinen EInblick.

Für mich klingt das, als könnte es sich um die “Bearbeitungsgebühren” handeln die Vermieter verlangen, wenn sie einen Strafzettel weiterleiten.

Hier gibt es tatsächlich keine rechtliche Klärung. Es gibt Juristen, die die Ansicht vertreten, dass diese Gebühren rechtswidrig sind und Mieter:innen unrechtmäßig benachteiligt werden (BGB sticht dann AGBs aus). Wegen des geringen Streitwerts von um die 30 Euro kam es bislang noch nicht zu einer Klärung vor Gericht. Autovermieter scheinen hier auch nicht zu klagen, wenn es zu Chargeback kommt. Vermutlich, weil sie fürchten, eine Klärung vor Gericht könnte feststellen, dass die Gebühren generell unrechtmäßig sind.

Selbst habe ich mich mit den Details der juristischen Argumente nicht befasst, da habe ich keine Meinung dazu. Aber das gibt nach meinem Wissensstand die aktuelle Situation wieder.

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@Vinz : Danke für die Antwort. Es handelt sich in meiner Nachricht oben um eine abgeschlossene Abbuchung. Ich habe versucht ein Chargebackverfahren einzuleiten, dies war aber, wie oben beschrieben, nicht möglich, da ich einen Vertrag mit AVIS abgeschlossen habe und eine Abbuchung somit nicht grundsätzlich unrechtmäßig ist.
Bei meiner alten Bank (DKB) gab es in dem Formumar als Begründung für das Chargebackverfahren eine Option anzukreuzen, die sich „Nachbelastung durch ein Hotel oder Autovermietung“ nannte. Ich weiß natürlich nicht, auf welcher Basis die DKB diese Abbuchungen rückbuchen konnte, aber es funktionierte jedes Mal ohne Probleme.

@Frnk : Genau richtig, es geht um Bearbeitungsgebühren wegen Blitzern/Falschparken usw. Danke für die ausführlichere Darstellung!

Nachbelastungen sind natürlich alles Mögliche. Das fängt bei Trinkgeldern in Restaurants an, die z.B. in USA typischerweise nach Autorisierung gebucht werden. Minibars in Hotels, oder bei Mietwägen, wenn man nicht vollgetankt hat. Einige davon sind rechtmäßig, und bei diesen speziellen Gebühren, um die’s hier geht, ist die Situation zumindest nicht klar.

Bei der DKB gibts in der Rechtsabteilung vermutlich deutlich mehr Autofahrer als bei Tomorrow, die haben das auf dem Schirm. Interessant ist jedenfalls die Feststellung, dass Avis einer Umsatzreklamation nicht widerspricht.

Das fand ich auch interessant. Das gleiche gilt auch für Europcar und Buchbinder. Die haben Rückbuchungen auch kommentarlos hingenommen. Bislang habe ich das als „Schuldeingeständnis“ seitens der Autovermieter gesehen. Nach deinen Schilderungen scheint der Fall aber ja nicht 100% klar. Dennoch würde ich mich über die Möglichkeit eines Chargebacks freuen, da auch unabhängig von der präzisen rechtlichen Lage eine Gebühr von rund 30 € für 5 Mausklicks doch sehr unverhältnismäßig wirkt.