Fehlerhafte Buchungen

Absolut, für mich ist die Frage eher akademischer Natur.

Es wird ja oft über Überweisungslaufzeiten gesprochen. Hier wissen wir, welche Frist der Gesetzgeber für die Bearbeitung gesetzt hat: einen Bankarbeitstag. Im Alltag klappt das häufig, aber nicht immer. Wenn die Commerzbank mal wieder einen ihrer Ausfälle zum Monatsende hat zum Beispiel. In der Regel hat das keine Folgen, dauert es halt einen Tag länger oder so. Aber als Kunde kann man da jetzt nicht automatisch Schadensersatzansprüche ableiten.

Jetzt bin ich kein Jurist. Hierzu folgendes:

Das ist ja jetzt schon der Fall. Wir wissen ja, dass die Lastschriften gegenüber den Lieferanten beglichen sind. Aber welche Fristen für diese Forderungen es gibt? Das ist der Knackpunkt. Wenn es – ähnlich wie bei SEPA-Überweisungen eine gesetzliche Anforderung gibt, diese z.B. in einem Bankarbeitstag zu buchen – läge es dann nicht nahe, dass eine Bank beim Versäumen dieser Vorgabe durch eigenes Verschulden und nach vorlegen eines Rechnungsschlusses, der eine rechtsverbindliche Salden- und Forderungsmitteilung darstellt, diesen Fehler nicht in jedem Fall ausschließlich zu Lasten des Kunden korrigieren kann?