Kundenbeziehungen

Ich find das allein auf der Datenschutzebene schon eigenartig. Was geht es meine Bank an, welche politische Gesinnung ich habe? Soll Tomorrow jetzt bei jeder Kontoeröffnung erstmal die Namen durch Suchmaschinen und Social Media jagen, um etwaige "falsch-"Gesinnungen auszuschließen?
Meiner Meinung nach sollte eine Bank sich politisch nicht in die Meinungen der Kunden einmischen und hier eine Auswahl treffen. Erst, wenn eindeutig illegale Handlungen in direktem Zusammenhang mit dem Kreditinstitut öffentlich bekannt werden, hielte ich ein Intervenieren für gerechtfertigt. Das ergibt sich bereits aus Tomorrows Grundsatz der Freiheit und Diversität.

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Ich finde, das ist ein bemerkenswertes Dilemma. Auf der einen Seite folgt eine Firma bei Investments usw. bestimmten ethischen Grundsätzen. Im Fall von Tomorrow geht’s bei Nachhaltigkeit nicht nur um Umweltschutz sondern die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der UN.

Soll man die dann nicht soweit auslegen, dass die Firma auch bei der Auswahl ihrer Vertragspartner im B2C-Segment diese Kriterien anwendet? Es geht hier freilich nicht darum, dass Kunden bei Kontoeröffnung irgendwelche Backgroundchecks durchlaufen. Es geht um den konkreten Fall, dass man darauf aufmerksam werden würde, dass ein Kunde in nennenswertem Maß mit seinen Äußerungen in der Öffentlichkeit einem der gesetzten Ziele für ethisches unternehmerisches Handeln entgegensteht.

Soll eine Firma dann weiter „für diesen Kunden“ arbeiten? Folgt das Unternehmen denn noch seinen eigenen ethischen Grundsätzen, wenn sie es ignoriert? Warum könnte man bestimmte Grundsätze ethischen Handelns im B2B-Geschäft nicht ignorieren, ohne an Glaubwürdigkeit zu verlieren, und bei B2C-Beziehungen wäre das akzeptabel?

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Das stimmt nicht ganz. Wer ein Konto für Endkunden anbietet, muss auch ein Basiskonto anbieten. Die Solarisbank hat dafür ein Formular, das man aber natürlich über den Vertragspartner (in diesem Fall Tomorrow) einreichen muss. Siehe auch https://www.solarisbank.com/content/partner/Informationen_zum_Basiskonto_v1.0_deutsch.pdf

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Danke für die Info!

Allerdings klärt das für mich wirklich nicht zweifelsfrei, ob es hier für Tomorrow tatsächlich einen Zwang gibt. Ich habe mich gestern ein wenig durch die Gesetzestexte gewuselt, im Detail durch dieses Gesetz hier, dass die Details rund ums Basiskonto regelt und durch dieses hier, auf das sich das deutsche Gesetz bei der Definition des Begriffs “Institut” bezieht. Ich finde das hier nicht eindeutig, diese Konstellation GmbH mit Partnerbank im Hintergrund wäre hier meines Erachtens nicht unbedingt erfasst. Ich denke schon, dass das hier um solche Details geht. Zum Beispiel so: Wenn ein Kunde über einen Dienstleister wie Tomorrow ein Basiskonto beantragt, muss die Solarisbank es führen. Aber was ist, wenn sich der Dienstleister schlicht weigert, hier das Vertragsverhältnis einzugehen, das erst technischen Zugang zum Konto gewährt? Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass ein Gericht Tomorrow in der Pflicht sähe. Aber der Gesetztestext gibt es meines Erachtens nicht eindeutig vor.

Ein anderes Beispiel: Im Gesetzt stehen die rechtlichen Voraussetzungen für ein Basiskonto, auch in Bezug auf Aufenthaltsstatus, Ausweispapiere und so weiter. Einige Personen, die von Gesetzes wegen ein Recht auf ein Konto hätten, werden aber die Anforderungen an Videoident nicht erfüllen können. Werden Banken wie N26 dann im Zweifelsfall gezwungen, alternative Identifizierungsverfahren zu Videoident anzubieten, um die Kontoeröffnung trotzdem zu ermöglichen?

Für Tomorrow scheint mir die Frage zunehmend auch eher theoretische Natur. Das Produkt ist eigentlich von Haus aus bereits eine Art Basiskonto, kostenfrei, ohne Schufa, Guthabenbasis usw., klassische Gründe, die bei Privatbanken zu Ablehnung führen, sind hier eh nicht relevant. Es gibt hier keinen Preisunterschied zwischen Standardkonto mit Dispo und dem bei Banken meist etwas teurerem Basiskonto. Man bräuchte also eine Person, die man aus bestimmten Gründen nicht als Kunde haben möchte, die bei keiner anderen Bank im Geltungsbereich des Gesetztes ein Konto hat, dass sie zu Zahlungskontofunktionen befähigt und die auch sonst alle anderen Anforderungen an den Anspruch eines Basiskontos erfüllt. Und die dann ausgerechnet ein Tomorrow-Konto möchte. Und sie müsste dann Willens sein, einen abgelehnten Antrag in einem Verwaltungsverfahren bei der Bafin prüfen zu lassen.

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Irgendwie habe ich ein Basiskonto so wie ein P-Konto als gleich betrachtet. Dem ist aber nicht so, oder?

Was wäre der Anwendungsfall für ein Basiskonto?

Ein Wohnungsloser kann zum Beispiel bei der Deutschen Bank in eine Filiale spazieren und verlangen, dass er ein Basiskonto bekommt. Oder wenn dir eine Bank das Konto kündigt (warum auch immer) und du selbst auf diese Bank keinen Bock mehr hättest (vielleicht weil zu teuer), könntest du zu einer neuen Bank wechseln. Wenn die dir dann aufgrund z.B. ungünstiger Schufa eigentlich kein Konto gewähren möchte, sollte man in der Lage sein, eine Kontoeröffnung zu den Konditionen des Basiskontos zu erzwingen. Ich verstehe das ein bisschen so wie den Basistarif bei der privaten Krankenversicherung: die Kasse darf dich nicht rausschmeißen, und muss dir mindestens einen Tarif anbieten, der den Leistungen der gesetzlichen Kasse entspricht. Bei einem normalen Basiskonto wäre dann auch kein Pfändungsschutz eingerichtet.

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Muss jede Bank ein Basiskonto anbieten?

Ich ziehe das Zitat fix aus dem Kontext und begründe damit auch noch mal unsere Haltung zur eingänglich gestellten Frage. Auch wenn es unser Ziel ist, den Diskurs in der Gesellschaft zu fördern, auch mit andersdenkenden Menschen. Wir wollen inklusiv handeln. Gleichzeitig ziehen wir bestimmte Grenzen. Hass & Hetze, Rassismus und im großen und ganzen Handeln entgegen der Menschenrechte und des Gesetzes wird bei uns nicht geduldet. Das sind im Zweifelsfall mitunter auch individuelle Entscheidungen. Glücklicherweise sind wir bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nie an einen Punkt gekommen, wo wir uns ernsthaft intern mit dieser Frage beschäftigen müssen. Gleichermaßen wisst ihr ja auch, dass wir kein Blatt vor den Mund nehmen und auch Wertvorstellungen als Unternehmen vertreten. In diesem Sinne würden wir auch unangenehme Entscheidungen treffen, wenn sie notwendig sind. Dennoch möchte ich noch einmal betonen, dass wir den Dialog bevorzugen, wo immer es keine triftigen Ausschlusskriterien gibt.

Wir haben immer absolutes Verständnis dafür, dass jede Situation individuell zu beurteilen ist. Gerade bei Anliegen, in denen wir nicht immer so performen, wie wir uns das selber auch wünschen würden. Dennoch sitzen am anderen Ende der Leitung Menschen, die ihr bestes im Rahmen ihrer Fähigkeiten und der gegebenen Möglichkeiten tun. Ausfälligkeiten und Beleidigungen Seitens der Kundinnen begegnen wir daher immer mit der klaren Ansage, dass ein solcher Ton von uns nicht geduldet wird. Wir beleidigen unsere Kundinnen auch nicht, wenn eine Situation etwas kniffliger wird. Das erwarten wir im Gegenzug auch und scheuen uns nicht davor, die Beendigung des Geschäftsverhältnisses auszusprechen, wenn das Verhalten der Kundinnen anhaltend so ausfällig bleibt. Das ist natürlich in solchen Fällen nie eine Entscheidung des Mitarbeitenden, sondern eine Entscheidung des gesamten Teams.

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Ich interpretiere den Gesetztestext so, dass jedes Institut ein Basiskonto anbieten muss, das Zahlungsverkehrskonten für Privatkunden anbietet. Institut ist hier vom Gesetzgeber näher definiert als Kreditinstitut im engeren Sinn. Die Frage, ob sich die Pflicht auf andere bankähnliche Angebote (wie Tomorrow) ausweiten lässt, ist meines Erachtens dann einfach nicht gesetzlich geregelt. Ich kann mir hier vorstellen, dass ein Gericht das in beide Richtungen auslegen könnte.