Hallo, ich hätte da mal eine Frage. Ich würde gerne, sobald ich mich in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz befinde, etwas Geld sparen um zum Schluss die Verfahrenskosten und Gebühren und alles zu zahlen und auch so für mich etwas Geld zu sparen. Kann ich dafür ein Pocket eröffnen oder ist das während der gesamten Insolvenz nicht möglich?
Meines Wissens ist in der Wohlverhaltensphase kein P-Konto mehr nötig. Nach Umwandlung in ein reguläres Konto stehen natürlich dann auch alle Features inkl. Pockets ganz normal zur Verfügung.