Request to pay in der Planung?

Hallo beisammen,

Hab bei heise einen spannenden Artikel gelesen bzgl. Dem SEPA Standard „request to pay“.

Würde mir sehr gut gefallen und würde ich viel lieber verwenden als PayPal… Ist sowas auch für tomorrow geplant?

Danke
Stefan

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Ich sehe das in der einfachen Ausführung nicht als Paypal-Ersatz. Die Verbraucherschutz-Komponente fehlt. Ich würde das eher als „Komfort-Lastschrift“, beschreiben. Und Rechnungen, z.B. des Versandhandels, landen eben nicht mehr im E-Mail-Postfach, sondern direkt im Posteingang des Kontos, und können dann dort mit einem Klick bezahlt werden. Toll, wenn man dem Händler vertraut. Aber das sind meines Erachtens eh nicht die besten Usecases für Palypal.

Aber es gibt natürlich die Option, dass Banken auf diese Weise initiierte Echtzeit-Zahlungen mit eigenen Versicherungsleistungen absichern. Nur wer bezahlt das dann?

Der Charme an der Sache ist, dass man den Komfort einer Lastschrift hat, diese einen allerdings nicht überraschen kann, da man sie erst freigeben muss. So könnte man bei fehlender Deckung z.B. erst das Konto auffüllen und dann die Freigabe erteilen. So sollte es überhaupt generell laufen bei Lastschriften.

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Aber man hat keine Option mehr, die Lastschrift zurückzubuchen. Du musst dem Händler, wie bei „Vorkasse“, vertrauen. Und ähnlich wie z.B. bei Abonnements, die über Debit- und Kreditkarten abgewickelt werden, ist es nicht zwangsläufig so, dass Folgeabbuchungen wieder eine weitere Autorisierung benötigen.

Wie komfortable und konkurrenzfähig (zu z.B. Paypal) das am Ende dann wird, steht und fällt meines Erachtens mit der konkreten Implementierung und den zusätzlichen Services, die Banken darauf aufbauend dann anbieten.

Mein Argument war keins gegen Paypal. Zudem dürften die allermeisten Transaktionen mit Firmen und Händlern ablaufen, die man kennt und so seriös findet, wie das heutzutage eben geht. Zumal ich im Zweifel mehr Vertrauen in Kreditkarten als Paypal habe.
Folgeabbuchungen sollten selbstverständlich auch einzeln freigegeben werden müssen.

Paypal hat seine Berechtigung. Aber m. E. in der Nische.

Wenn du die Händlerseite aber nicht mitnimmst, hapert es bei der Implementierung.

Die Freigabe von Folgezahlungen hat einen Haken: du gehst einen rechtsverbindlichen Vertrag ein, und dein Vertragspartner hat ein vertragliches Recht, zu einem bestimmten Termin bezahlt zu werden. Die aktuelle Regel für Lastschriften hat hier eine Kulanzfrist, falls es zu technischen Problemen kommt. Bunq nutzt diese Frist für ein Feature aus, dass den Kunden quasi erlaubt, ihre vertragsrechtliche Zahlungsverpflichtung zu unterlaufen. Ich gehe davon aus, dass nur deswegen niemand gegen Bunq vorgegangen ist, weil der Anbieter sehr klein ist.

Ich glaube nicht, dass ein Zahlverfahren, das wiederkehrende Zahlungen ohne SCA nicht ermöglicht, eine Chance am Markt hat. Sowas müsste man regulatorisch angehen, und ich bin mir da nicht sicher, dass das wirklich so verbaucherfreundlich wäre.

Moin :wave:

aktuell haben wir Request to Pay nicht geplant. Ich gebe gerne ein Update, falls sich das ändern sollte

Das klingt plausibel. Aber am Ende hat doch weder der Verkäufer noch der Kunde ein Interesse an einer geplatzten Lastschrift. Das Recht, sein Geld zu bekommen hilft erstmal nicht, wenn es nicht ankommt. Dann folgt ggf. ein zweiter Versuch, den der Kunde wie bei der ersten Abbuchung meist nicht genau zeitlich eingrenzen kann, sowie Gebühren und ggf. Brief-Hickhack. Bei einer Freigabe dürfte die Chance höher sein, dass das Geld ohne Probleme ankommt und auch die Kunden zufrieden sind.
Ich schätze das Feature auch, weil ich so im Zweifel unberechtigte Forderungen blockieren kann ohne mir das Geld später wieder mühsam erkämpfen zu müssen.

Klarna Sofort (die alte Sofortüberweisung) ist im Grunde ein Request-to-Pay-Verfahren, wie es die SEPA-Regulierung vorsieht. Aber eben nicht ganz so elegant.

Das „Problem“ mit dem Verkäuferschutz ist, dass du im Fall einer Reklamation keine dritte Instanz wie Klarna, Paypal oder das Kartennetzwerk Visa hast, die als Schlichtungsstelle eintreten können. Lastschriften kannst du als Kunde zurückrufen. Da bist du gegenüber dem Händler im Vorteil. Zahlungen per R2P sind final, wie eben eine reguläre SEPA- oder SEPA-Instant-Überweisung. Der Vorteil dreht sich also um, Händler bekommen sicher ihr Geld, und du musst im Streitfall auf die Erstattung hoffen.

Ich bin absoluter Fan des eBill-Verfahrens in der Schweiz. R2P für Stromanbieter, Mitgliedsbeitrag im Fitnessstudio, Telefonvertrag, Netflix … super. Man gibt die Zahlung für solche wiederkehrende Dinge aber einmal frei und die Händler dürfen dann bis auf Widerruf abbuchen, wie eben bei einer Lastschrift, Paypal oder selbst bei Kreditkarten eben auch. Der Widerruf ist jederzeit möglich. Ist bei Lastschriftmandaten ja nicht anders.

Selbst bei vertrauenswürdigen Versandhändlern will ich persönlich aber nicht auf eine bestimmte Absicherung verzichten. Ich habe nur ein einziges Mal von Paypals Verbraucherschutz Gebrauch gemacht. Bei R2P hätte ich den Händler verklagen müssen.